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   BSG, 19.08.1981 - 9 RV 7/81   

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https://dejure.org/1981,20584
BSG, 19.08.1981 - 9 RV 7/81 (https://dejure.org/1981,20584)
BSG, Entscheidung vom 19.08.1981 - 9 RV 7/81 (https://dejure.org/1981,20584)
BSG, Entscheidung vom 19. August 1981 - 9 RV 7/81 (https://dejure.org/1981,20584)
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  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus BSG, 19.08.1981 - 9 RV 7/81
    Der Kläger war in Wirklichkeit bereit, im gebotenen Umfang an der erforderlichen Untersuchung mitzuwirken (@ 103 Satz 1 Halbsatz 2 SGG)° Das Berufungsgericht durfte nicht, ohne ihn erneut zu befragen, das Gegenteil annehmen° Es hat das Gebot eines fairen rechtsstaatlichen Verfahrens, das in vielerlei Hinsicht eine einseitige Benachteiligung eines Prozeßbeteiligten verbietet (BVerfGE 49, 220, 225; 52, 131, 143 ff; 52, 380, 389 f), durch eine unzulässige Überraschungsentscheidung verletzt (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats; BVerfGE 34, 1, 8; RGZ 103, 95, 96; 169, 353, 356; BAG AP @ 4 TVG Ausschlußfristen Nr. 51; BVerwGE 36, 264, 266 f; BVerwG Buchholz 310 @ 108 VwGO Nr. 98)° Der Kläger hatte sich ausdrücklich mit der neurologischen Untersuchung einverstanden erklärt und lediglich mitgeteilt, er könne aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend im Winter 1979/80 nicht in die E " Klinik reisen.
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

    Auszug aus BSG, 19.08.1981 - 9 RV 7/81
    Der Kläger war in Wirklichkeit bereit, im gebotenen Umfang an der erforderlichen Untersuchung mitzuwirken (@ 103 Satz 1 Halbsatz 2 SGG)° Das Berufungsgericht durfte nicht, ohne ihn erneut zu befragen, das Gegenteil annehmen° Es hat das Gebot eines fairen rechtsstaatlichen Verfahrens, das in vielerlei Hinsicht eine einseitige Benachteiligung eines Prozeßbeteiligten verbietet (BVerfGE 49, 220, 225; 52, 131, 143 ff; 52, 380, 389 f), durch eine unzulässige Überraschungsentscheidung verletzt (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats; BVerfGE 34, 1, 8; RGZ 103, 95, 96; 169, 353, 356; BAG AP @ 4 TVG Ausschlußfristen Nr. 51; BVerwGE 36, 264, 266 f; BVerwG Buchholz 310 @ 108 VwGO Nr. 98)° Der Kläger hatte sich ausdrücklich mit der neurologischen Untersuchung einverstanden erklärt und lediglich mitgeteilt, er könne aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend im Winter 1979/80 nicht in die E " Klinik reisen.
  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78

    Schweigender Prüfling

    Auszug aus BSG, 19.08.1981 - 9 RV 7/81
    Der Kläger war in Wirklichkeit bereit, im gebotenen Umfang an der erforderlichen Untersuchung mitzuwirken (@ 103 Satz 1 Halbsatz 2 SGG)° Das Berufungsgericht durfte nicht, ohne ihn erneut zu befragen, das Gegenteil annehmen° Es hat das Gebot eines fairen rechtsstaatlichen Verfahrens, das in vielerlei Hinsicht eine einseitige Benachteiligung eines Prozeßbeteiligten verbietet (BVerfGE 49, 220, 225; 52, 131, 143 ff; 52, 380, 389 f), durch eine unzulässige Überraschungsentscheidung verletzt (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats; BVerfGE 34, 1, 8; RGZ 103, 95, 96; 169, 353, 356; BAG AP @ 4 TVG Ausschlußfristen Nr. 51; BVerwGE 36, 264, 266 f; BVerwG Buchholz 310 @ 108 VwGO Nr. 98)° Der Kläger hatte sich ausdrücklich mit der neurologischen Untersuchung einverstanden erklärt und lediglich mitgeteilt, er könne aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend im Winter 1979/80 nicht in die E " Klinik reisen.
  • BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der

    Auszug aus BSG, 19.08.1981 - 9 RV 7/81
    Der Kläger war in Wirklichkeit bereit, im gebotenen Umfang an der erforderlichen Untersuchung mitzuwirken (@ 103 Satz 1 Halbsatz 2 SGG)° Das Berufungsgericht durfte nicht, ohne ihn erneut zu befragen, das Gegenteil annehmen° Es hat das Gebot eines fairen rechtsstaatlichen Verfahrens, das in vielerlei Hinsicht eine einseitige Benachteiligung eines Prozeßbeteiligten verbietet (BVerfGE 49, 220, 225; 52, 131, 143 ff; 52, 380, 389 f), durch eine unzulässige Überraschungsentscheidung verletzt (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats; BVerfGE 34, 1, 8; RGZ 103, 95, 96; 169, 353, 356; BAG AP @ 4 TVG Ausschlußfristen Nr. 51; BVerwGE 36, 264, 266 f; BVerwG Buchholz 310 @ 108 VwGO Nr. 98)° Der Kläger hatte sich ausdrücklich mit der neurologischen Untersuchung einverstanden erklärt und lediglich mitgeteilt, er könne aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend im Winter 1979/80 nicht in die E " Klinik reisen.
  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvR 872/71

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 19.08.1981 - 9 RV 7/81
    Der Kläger war in Wirklichkeit bereit, im gebotenen Umfang an der erforderlichen Untersuchung mitzuwirken (@ 103 Satz 1 Halbsatz 2 SGG)° Das Berufungsgericht durfte nicht, ohne ihn erneut zu befragen, das Gegenteil annehmen° Es hat das Gebot eines fairen rechtsstaatlichen Verfahrens, das in vielerlei Hinsicht eine einseitige Benachteiligung eines Prozeßbeteiligten verbietet (BVerfGE 49, 220, 225; 52, 131, 143 ff; 52, 380, 389 f), durch eine unzulässige Überraschungsentscheidung verletzt (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats; BVerfGE 34, 1, 8; RGZ 103, 95, 96; 169, 353, 356; BAG AP @ 4 TVG Ausschlußfristen Nr. 51; BVerwGE 36, 264, 266 f; BVerwG Buchholz 310 @ 108 VwGO Nr. 98)° Der Kläger hatte sich ausdrücklich mit der neurologischen Untersuchung einverstanden erklärt und lediglich mitgeteilt, er könne aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend im Winter 1979/80 nicht in die E " Klinik reisen.
  • RG, 27.10.1921 - VI 273/21

    Verhandlungsgrundsatz; Stillschweigen beim Vertragsschluss

    Auszug aus BSG, 19.08.1981 - 9 RV 7/81
    Der Kläger war in Wirklichkeit bereit, im gebotenen Umfang an der erforderlichen Untersuchung mitzuwirken (@ 103 Satz 1 Halbsatz 2 SGG)° Das Berufungsgericht durfte nicht, ohne ihn erneut zu befragen, das Gegenteil annehmen° Es hat das Gebot eines fairen rechtsstaatlichen Verfahrens, das in vielerlei Hinsicht eine einseitige Benachteiligung eines Prozeßbeteiligten verbietet (BVerfGE 49, 220, 225; 52, 131, 143 ff; 52, 380, 389 f), durch eine unzulässige Überraschungsentscheidung verletzt (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats; BVerfGE 34, 1, 8; RGZ 103, 95, 96; 169, 353, 356; BAG AP @ 4 TVG Ausschlußfristen Nr. 51; BVerwGE 36, 264, 266 f; BVerwG Buchholz 310 @ 108 VwGO Nr. 98)° Der Kläger hatte sich ausdrücklich mit der neurologischen Untersuchung einverstanden erklärt und lediglich mitgeteilt, er könne aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend im Winter 1979/80 nicht in die E " Klinik reisen.
  • BSG, 24.03.1976 - 9 RV 92/74
    Auszug aus BSG, 19.08.1981 - 9 RV 7/81
    und Dr. R= " zur Erläuterung ihrer gegenteiligen Standpunkte erübrigen (@ 118 Abs. 1 SGG, @ #11 Abs. 3 Zivilprozeßordnung -ZPO-; BSG SozR Nr. 160 zu 5 162 SGG); das LSG hatte diese Maßnahme unterlassen° Das Berufungsgericht hat auch über die Kosten des Revisionsverfahrens zu entscheiden° Der Rechtsstreit könnte ausnahmsweise an einen anderen als den bisher zuständig gewesenen Senat des LSG zurückverwiesen werden (@ 202 sec iVm 5 565 Abs. 1 Satz 2 ZPO; Urteil des erkennenden Senats vom 240 März 1976 9 RV 92/74 - = Breithaupt 1976, 803).
  • RG, 06.05.1942 - III 6/42

    1. Zum Umfange der richterlichen Fragepflicht. 2. Zum Begriffe des

    Auszug aus BSG, 19.08.1981 - 9 RV 7/81
    Der Kläger war in Wirklichkeit bereit, im gebotenen Umfang an der erforderlichen Untersuchung mitzuwirken (@ 103 Satz 1 Halbsatz 2 SGG)° Das Berufungsgericht durfte nicht, ohne ihn erneut zu befragen, das Gegenteil annehmen° Es hat das Gebot eines fairen rechtsstaatlichen Verfahrens, das in vielerlei Hinsicht eine einseitige Benachteiligung eines Prozeßbeteiligten verbietet (BVerfGE 49, 220, 225; 52, 131, 143 ff; 52, 380, 389 f), durch eine unzulässige Überraschungsentscheidung verletzt (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats; BVerfGE 34, 1, 8; RGZ 103, 95, 96; 169, 353, 356; BAG AP @ 4 TVG Ausschlußfristen Nr. 51; BVerwGE 36, 264, 266 f; BVerwG Buchholz 310 @ 108 VwGO Nr. 98)° Der Kläger hatte sich ausdrücklich mit der neurologischen Untersuchung einverstanden erklärt und lediglich mitgeteilt, er könne aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend im Winter 1979/80 nicht in die E " Klinik reisen.
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